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Umsatzsteuer | Besteuerung von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen
Sind in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle maßgeblichen Elemente der künftigen Bestattungsdienstleistung genau bestimmt, entsteht die Steuer für hierauf geleistete Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vom Dienstleistenden vereinnahmt worden ist (Bezug: § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG; Art. 203 MwStSystRL).
(1) Der Kläger betrieb ein Bestattungsunternehmen. Er versteuerte seine Umsätze in den Streitjahren 2004 bis 2008 nach vereinbarten Entgelten. Er bot seiner Kundschaft zu deren Lebzeiten den Abschluss sog. Bestattungsvorsorgeverträge an. Dabei schlossen Personen zu Lebzeiten einen „Bestattungsvorsorgevertrag“ ab und entrichteten darauf Beträge an den Kläger. Es handelt sich nach Auffassung des Bestatters um unverbindliche Absichtserk...