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Auswirkungen einer wesentlichen Unsicherheit auf Abschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Relevanz von IDW PS 270 n. F. für Aufsteller und Adressaten
Der im Sommer 2018 verabschiedete Prüfungsstandard IDW PS 270 n. F. zur Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung betrifft nicht nur Abschlussprüfer, sondern auch Aufsteller und Adressaten von handelsrechtlichen Jahres-/Konzernabschlüssen und (Konzern-)Lageberichten. Die Autoren geben einen Überblick über Neuerungen des Prüfungsstandards und stellen Auswirkungen auf Abschluss, Lagebericht sowie den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers dar. Die Konkurrenz der Angaben in Anhang und Lagebericht steht dabei im Fokus des Beitrags.
Mujkanovic, Non-going concern: Was nun?, NWB IAAAG-95009
Was sind die relevanten Neuerungen von IDW PS 270 n. F. für Aufsteller und Adressaten von Abschlüssen?
Wann hat die Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung und damit eine Bilanzierung unter Abkehr von going concern zu erfolgen?
Welche Auswirkungen hat IDW PS 270 n. F. auf Abschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk?
I. Einführung
[i]Haasmann, Minenfeld IDW PS 270 n. F. – Handlungsempfehlungen für Abschlussprüfer bestandsgefährdeter Unternehmen, WP Praxis 1/2019 S. 3 NWB AAAAH-03346 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 10. Aufl. 2019, § 252 NWB EAAAH-00595 Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) h...