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Umsatzsteuerliche Implikationen des Geschäftsmodells „Service gegen Daten“
Prüfung eines umsatzsteuerbaren Leistungsverhältnisses unter Berücksichtigung der DSGVO
Seit dem gilt die DSGVO und deren datenschutzrechtliche Pflichten sind von Unternehmen zu beachten. Diesbezügliche umsatzsteuerliche Pflichten stehen häufig nicht im Fokus von Unternehmen, insbesondere wenn der Abruf und die Zurverfügungstellung elektronischer Inhalte für Nutzer kostenlos ist. Denn wo kein Geld zwischen Nutzer und Unternehmen fließt, liegen auf den ersten Blick steuerbare und steuerpflichtige Umsätze zunächst einmal fern. Dass in diesen Fällen jedoch gleichwohl ein umsatzsteuerliches Leistungsverhältnis vorliegen kann, verdeutlichen die nachfolgenden Ausführungen.
I. Elektronische Dienstleistungen
Umsatzsteuerpflichtig sind grundsätzlich sonstige Dienstleistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Die Erbringung von elektronischen Dienstleistungen ist eine sonstige Dienstleistung i. S. von § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG. Was im Einzelnen unter einer elektronischen Dienstleistung verstanden werden kann, ergibt sich aus dem exemplarischen Verzeichnis der MwStSystRL (Anhang II: Verzeichnis elektronischer Dienstleistungen i. S. von Art. 58 I Buchst. c MwStSystRL, ABl EU Nr. L 44 S. 11) und umfasst die Bereitstellung von Bildern, Texten und Informationen, Datenbanken, Musik, Filmen und Spielen, Websites, Webhosting, ...