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Neue Fragen rund um die Abwärtsverschmelzung (down-stream-merger)
Anmerkungen und Überlegungen zu den inhaltsgleichen Urteilen des und I R 35/18
Der BFH hat mit seinen beiden Urteilen zum down-stream-merger (Abwärtsverschmelzung) einer inländischen Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft die Meinung der Finanzverwaltung bestätigt, dass die stillen Reserven in den Anteilen an der Tochtergesellschaft bei der übertragenden Muttergesellschaft aufzudecken und zu versteuern sind, wenn die Anteile auf den ausländischen Gesellschafter der inländischen Muttergesellschaft übergehen und damit das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich dieser Anteile nach dem DBA ausgeschlossen wird. Nachstehend werden die Entscheidungen des BFH vorgestellt und die praktischen Auswirkungen der Urteile – weit über die entschiedenen Einzelfälle hinaus – diskutiert.
NWB XAAAH-00045 und I R 35/16 NWB JAAAH-00041
Wie wird bei der Abwärtsverschmelzung die Aufdeckung stiller Reserven geprüft?
In welchen Fällen sind stille Reserven in den auf den Gesellschafter der Muttergesellschaft übergehenden Anteilen aufzudecken?
Besteht ein Unterschied, ob der Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft ist?
I. Leitsätze der
[i]Eberhardt, Kein Transfer stiller Reserven in das Ausland beim Down-Stream-Merger mit ausländischen Anteilseignern, IWB ... Kratzsch, Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin, Weiss, Zur Sperrfrist des § 15 Abs. 2 UmwStG bei Auf- und Abspaltung auf Körperschaften, Weiss, Keine Gewinnrealisierung beim grenzüberschreitenden Down-Stream-Merger, , 2. Auf. 2017, § 15