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Zur Durchsetzung der nichtfinanziellen Berichtspflichten in Österreich
Anmerkungen zum Enforcement-Schwerpunkt auf der nichtfinanziellen Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2018
Am hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die Prüfungsschwerpunkte, die im Enforcement von Abschlüssen mit oder später endenden Geschäftsjahren relevant sind, veröffentlicht. Sie griff jene Schwerpunkte und Empfehlungen auf, welche die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bereits einen Monat zuvor verlautbarte. Erstmalig wird dabei die nichtfinanzielle Berichterstattung angeführt. Das erhöht einerseits den diesbezüglichen Druck auf die unter das Enforcement fallenden Unternehmen, wirft andererseits aber auch grundlegende Fragen auf, wie das Enforcement im Hinblick auf diese Berichtsform sachgerechte Anwendung finden kann. Der folgende Beitrag bezweckt, grundlegende Probleme aufzuzeigen und Lösungsvorschläge auszuarbeiten.
Baumüller/Schild, Handlungsbedarf für die zweitmalige Umsetzung der nichtfinanziellen Berichtspflichten,
NWB YAAAH-03325
Die FMA legte im Herbst 2018 die Prüfungsschwerpunkte im Enforcement für Österreich fest. Hierzu zählt erstmals die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Der Gesetzestext des RL-KG lässt nur den Schluss einer vollumfänglichen inhaltlichen Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen durch ...