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Wahrung der Festsetzungsfrist nur durch wirksam bekannt gegebenen Steuerbescheid
Zum Beschluss des Großen Senats des (BStBl 2003 II S. 548)
I. Ausgangsfall
Es ging um den ”Allerweltsfall” der Bewertung eines bebauten Grundstücks. Das FA erließ am einen Einheitswertbescheid zur Wert- und Artfortschreibung auf den , mit dem es den Einheitswert auf 130 400 DM und die Grundstücksart Einfamilienhaus feststellte. Das FA war dabei den Angaben des Kl. in seiner 1988 abgegebenen Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auf diesen Stichtag () gefolgt, wonach jeweils das Dachgeschoss im Hauptgebäude und im Nebengebäude noch nicht bezugsfertig waren und die zu Wohnzwecken genutzte Fläche die gewerblich genutzte Fläche überwog. Der Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbescheid sind am sowohl an den Kl. als auch an die Gemeinde verschickt worden. Die Gemeinde passte daraufhin mit Bescheid vom die Grundsteuer entsprechend an. Im Jahr 1994 gab der Kl. anlässlich einer Außenprüfung an, er habe den Fortschreibungsbescheid vom nicht erhalten. Das FA übersandte ihm daraufhin am einen weiteren - inhaltsgleichen - Bescheid.
II. Lösung auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung
Den Einspruch, mit dem sich der Kl. gegen die Feststellung der Grundstücksart E...BStBl 1990 II S. 518BStBl 2001 II S. 211