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BBK Nr. 8 vom Seite 363

Praxisbezogene Ansätze für die Verfahrensdokumentation

Lösungsvorschläge zur Erfüllung der GoBD-Anforderungen

Alexandra Buba

Seit die [i]Teutemacher, Das leidige Thema der Verfahrensdokumentation, BBK 1/2018 S. 20 NWB WAAAG-68293 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Ende 2014 veröffentlicht und 2015 verbindlich wurden, gilt: Alle Unternehmen haben eine Verfahrensdokumentation anzufertigen, die verständlich und damit für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sämtliche Prozesse rund um die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen beschreibt.

Auch durch den Entwurf zur Neufassung der GoBD ändert sich an diesen Anforderungen nichts. Bereits die Vorläuferregelungen (GoBS) hatten diese Pflicht vorgesehen. In der Praxis besteht dennoch nach wie vor große Unsicherheit. Diese ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass die Finanzverwaltung bewusst keinerlei Muster veröffentlichen will. Verbindlich ist eine Anfertigung der Dokumentation, die den Vorgaben standhält, dennoch. Unternehmen haben derzeit im Wesentlichen drei Möglichkeiten, ihren gesetzlichen Pflichten zu genügen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Fehlen einer gesetzlichen Musterdokumentation

Das Hauptproblem [i]Abstrakte Vorgaben der Finanzverwaltung bei der Anfertigung einer ...

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