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Zuführung und Auflösung latenter Steuern
Bedingt [i]Wagener, Latente Steuern nach HGB im Einzelabschluss, Grundlagen NWB OAAAE-40415 durch unterschiedliche Wertansätze von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in der Handels- und Steuerbilanz kann der steuerliche Gewinn vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss abweichen. Dadurch kann die Steuerbelastung im Verhältnis zum Jahresüberschuss entweder zu hoch oder zu niedrig ausfallen. Aus diesem Grund haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, ihnen gleich gestellte Personenhandelsgesellschaften sowie publizitätspflichtige Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Handelsbilanz latente Steuern auszuweisen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Aktive latente Steuern
Bestehen [i]Aktivierungswahlrechtzwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen (sog. temporäre Differenzen), kann eine sich daraus ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Handelsbilanz angesetzt werden. Dabei kann entweder ein separater Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern erfolgen oder nur der Überhang der aktiven über die passiven latenten S...