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OLG Düsseldorf 19.12.2018 3 Wx 140/18, NWB 14/2019 S. 934

Erbschaft | Ausschlagung bei Unkenntnis über Nachlass-Aktiva

Entscheidet sich der Erbe zur Erbausschlagung auf bewusst ungesicherter Grundlage über die Zusammensetzung des Nachlasses, insbesondere wegen der vermuteten Überschuldung des Erblassers aufgrund dessen äußerer Lebensführung als Rentner, berechtigt eine sich demgegenüber nachträglich ergebende Werthaltigkeit des Nachlasses nicht zur Anfechtung der Erbschaftsausschlagung (§ 1954 Abs. 1 BGB).

Anmerkung:

Die Überschuldung der Erbschaft stellt zwar „an sich“ eine verkehrswesentliche Eigenschaft dar. Sie stützt eine Anfechtung aber nur, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung dabei auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses herrührt. Nicht zur Anfechtung berechtigt dagegen ein S. 935bloßer Motivirrtum. Insbesondere derjenige, der bestimmte Umstände nur...

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