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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nicht auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit
Ist für die Ausübung eines grds. lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts ein Entgelt nur für eine zeitlich begrenzte Dauer (hier: ca. zehn Jahre) zu entrichten, muss die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Totalüberschussprognose überprüft werden. Der Prognosezeitraum ist hierbei laut auf die Dauer der (voraussichtlichen) entgeltlichen Nutzungsüberlassung (hier: entgeltliche Ausübung des dinglichen Wohnungsrechts) begrenzt.
Die OFD Frankfurt hat das Urteil der Vorinstanz zum Anlass genommen, Einsprüche zur Thematik einer nicht auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit bis zur Entscheidung des BFH nach § 363 Abs. 1 AO ruhen zu lassen (Verfügung v. , NWB EAAAG-95943). [i]Hilbertz, Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung, Grundlagen, NWB FAAAE-40149 Die danach zum Ruhen gebrachten Verfahren können jetzt weiter betrieben werden. In derartigen Fäll...