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Das Baukindergeld
Voraussetzungen für den Bezug und Gestaltungsempfehlungen zur optimalen Ausnutzung des Zuschusses
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Neubau oder Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Im KfW-Zuschussportal kann unter www.kfw.de ein Merkblatt mit den wesentlichen Voraussetzungen für den Bezug von Baukindergeld heruntergeladen werden. Auf die zentralen Inhalte dieses Merkblatts wird nachfolgend hingewiesen und die jeweiligen Anforderungen im Einzelnen besprochen. Zusätzlich werden Gestaltungsempfehlungen zur optimalen Ausnutzung der neuen „Eigenheimzulage“ und Antworten auf die wichtigsten Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Gewährung des Baukindergelds gegeben.S. 8
I. Voraussetzungen für die Gewährung von Baukindergeld
1. Wer ist antragsberechtigt?
[i]Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, Grundlagen, NWB QAAAE-52191 Einen Antrag auf Baukindergeld kann jede natürliche Person stellen, die
(Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunk...