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Urlaubsanspruch in der Elternzeit
Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Allerdings kann er vom Arbeitgeber nach dem Bundeselterngeldgesetz gekürzt werden. Diese Regelung ist mit dem Europarecht vereinbar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden.
Hintergrund: Nach dem Bundeselterngeldgesetz kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
Sachverhalt: Die Klägerin war bei ihrem Arbeitgeber seit dem als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. In der Zeit vom bis zum befand sie sich durchgehend in Elternzeit. Im März 2016 kündigte sie das ...