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Vorsteuerabzug beim Anlagenbetrug
Der BFH hat in einem Anschlussurteil zur Entscheidungen des EuGH zum Vorsteuerabzug und zur Vorsteuerkorrektur bei Vorauszahlungen für ein nicht geliefertes Blockheizkraftwerk in einem betrügerischen Schneeballsystem geurteilt.
I. Leitsätze (amtlich)
1. Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist dem Erwerber eines Blockheizkraftwerks nicht zu versagen, wenn zum Zeitpunkt seiner Zahlung die Lieferung sicher erschien, weil alle maßgeblichen Elemente der zukünftigen Lieferung als ihm bekannt angesehen werden konnten, und anhand objektiver Umstände nicht erwiesen ist, dass er zu diesem Zeitpunkt wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung dieser Lieferung unsicher war.
2. Die Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG setzt die Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung voraus; sie ist offenkundig unangemessen und daher ausgeschlossen, wenn der Erwerber anschließend von der Steuerbehörde die Erstattung der auf die Vorauszahlung entrichteten Steuer beanspruchen kann.
II. Sachverhalt
Der Kläger hatte für den Erwerb eines Blockheizkraftwerks den Kaufpreis i. H. von 30.000 € zuzüglich 5.700 € Umsatzsteuer an die Verkäuferin (A-GmbH) im Voraus gez...