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Anforderung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
I. Problemstellung
Über den Abzug von Fahrtkosten als WK bzw. BA entsteht immer wieder Streit. Die Rspr. lässt den Nachweis von Fahrtkosten durch ordnungsgemäße Fahrtenbücher zu, obgleich es sich der Sache nach um Eigenbelege handelt. Problematisch ist allerdings, in welcher Form ein Fahrtenbuch zu führen ist, damit es als Nachweis der Fahrtkosten anerkannt wird.
II. Gesetzliche Grundlagen
1. Maßgebliche Vorschriften
Der Abzug von Fahrtkosten als BA bzw. WK richtet sich nach § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG und wird begrenzt durch die Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG. Abziehbar sind danach nur solche Aufwendungen, die durch die Einnahmenerzielung veranlasst sind (vgl. , BStBl 1978 II S. 105, und v. 27. 11. 1978 - GrS 8/77, BStBl 1979 II S. 213).
2. Aufteilungsverbot
Nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG gehören zu den nichtabziehbaren Ausgaben auch solche Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Stpfl. mit sich bringt, selbst wenn diese Aufwendungen die Einnahmenerzielung fördern. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG verbietet danach zur Wahrung der stl. Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch die Einnahmenerzielun...BStBl 1971 II S. 17BStBl 1971 II S. 21