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Fahrschul-Entscheidung des
Neuordnung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen
[i]EuGH, Urteil v. 14.3.2019 - Rs. C-449/17, NWB LAAAH-09916 Mit den Vorlagefragen in der Rechtssache „A & G Fahrschul-Akademie“ sollte der EuGH die Gelegenheit erhalten, bezüglich der Anforderungen an die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen für mehr Klarheit zu sorgen. Diesem Auftrag kam er auch ein Stück weit nach; leider in anderer Form, als sich Steuerpflichtige und Verbraucher das – branchenübergreifend – erhofft haben (, NWB LAAAH-09916).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Ausgangslage
[i]Bislang zu enge Auslegung der Steuerbefreiung in DeutschlandFür den Fiskus führen Steuerbefreiungen zwangsläufig zu Einnahmeverlusten. Mithin werden sie in der Regel in minimalem Umfang gewährt. Im Bildungssektor beschränkt Deutschland die Steuerbefreiung daher auf den Unterricht an allgemein- und berufsbildenden Schulen. Für Fahrschulen etwa bedeutete das, dass der Unterricht in den Klassen C und D (große Lkw und Busse) für Berufskraftfahrer steuerbefreit werden kann, anders als der Unterricht in den Klassen A und B (Motorrad und Pkw).
[i]Grambeck, NWB 52/2017 S. 3994Diese strenge Handhabung wurde von der Rechtsprechung in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend als unionsrechtswidrig eingestuft. Imme...