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Treuhandverhältnisse im Erbschaftsteuerrecht
Charakteristik, zivilrechtliche Grundlagen und Gestaltungspotenzial
Die Treuhandschaft ist gesetzlich nicht geregelt, hat aber eine erhebliche praktische Bedeutung. Charakteristisch für die Treuhand ist dabei die Verwaltung und Ausübung der Rechte einer Person (Treugeber) durch eine andere Person (Treuhänder), wobei der Treuhänder im eigenen Namen unter Beachtung der schuldrechtlichen Bindungen gegenüber dem Treugeber handelt. Die Rechtsmacht des Treuhänders ist dabei regelmäßig weitergehend als seine Befugnis, d. h. er kann im Außenverhältnis mehr, als er im Innenverhältnis darf (vgl. MüKoBGB/Schubert, 7. Aufl. 2015, § 164 Rz. 50). Die Motive für die Begründung eines Treuhandverhältnisses liegen dabei in der Praxis regelmäßig primär im außersteuerlichen Bereich, nämlich insbesondere darin, im Handelsregister oder im Grundbuch nicht als Eigentümer einer Vermögenseinheit (Gesellschaftsanteil, Immobilie) in Erscheinung zu treten. Dass im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen aber u. a. auch erbschaftsteuerliche Aspekte zu beachten sind, zeigt nachfolgender Beitrag.
Die Treuhand ist gesetzlich nicht geregelt, so dass sich die rechtliche Bewertung in erster Linie nach den Vertragsvereinbarungen zwischen Tr...