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Aufteilung von Erstattungsansprüchen bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten
Das Problem ist bekannt und begegnet einem in der Praxis immer wieder: Wem steht eigentlich der Erstattungsanspruch aus dem ESt-Bescheid der Ehegatten zu, wer ist Steuerschuldner beim FA, und durfte das FA eigentlich die Aufrechnung der Schulden des einen Ehegatten mit den Erstattungsbeträgen der Ehegatten erklären?
I. Ehegatten als Steuerschuldner
1. Gesamtschuldnerschaft
Steuerschuldner ist, wer nach den Steuergesetzen den Tatbestand erfüllt, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft (§ 43 AO), z. B. bei der USt jeder Unternehmer und bei der ESt jede natürliche Person mit Wohnsitz im Inland. Solange nur eine Person, egal ob natürliche oder juristische Person, oder eine Personenvereinigung Steuerschuldner gegenüber dem Fiskus ist, bestehen auch keine rechtlichen Probleme. Besonderheiten ergeben sich bei zusammenveranlagten Ehegatten, denn diese sind Gesamtschuldner, d. h. sie schulden nebeneinander dieselbe gesamte Leistung (§ 44 Abs. 1 AO). Die Inanspruchnahme erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Behörde; die Erfüllung durch einen Schuldner wirkt auch für die anderen Gesamtschuldner befreiend (§ 44 Abs. 2 AO).
Beispiel 1:
Die Ehegatten M und F wurden zusa...