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NWB Nr. 13 vom Seite 908

Deutsche Steuerberater-Versicherung quo vadis?

Im Oktober 2018 wurden von der Deutschen Steuerberater-Versicherung (DSV) sog. Insiderinformationen (vgl. Art. 17 der VO [EU] 596/2014) auf ihrer Website veröffentlicht, wonach zum Bilanzstichtag die Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung und der Mindestkapitalanforderung drohe. Im Dezember wurde dann der – diese Information bestätigende – geänderte Geschäftsbericht 2017 der DSV veröffentlicht, in dem es heißt, dass „eine fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität und die Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung droht“ (Geschäftsbericht, 1.4, S. 10).

[i]Nichtbedeckung der Solvabilitäts- und ggf. der MindestkapitalanforderungDer Knackpunkt: Die DSV muss als Pensionskasse stets über Eigenmittel mindestens in Höhe der sog. Solvabilitätskapitalanforderung verfügen. Diese betrug zum ca. 39,7 Mio. €, die gesamten Eigenmittel für die Solvabilität beliefen sich zum Bilanzstichtag hingegen (nur) auf ca. 22 Mio. € (55,3 %). Das hatte 2016 (103,1 %) noch anders ausgesehen. Die Mindestkapitalanforderung liegt bei einem Drittel der Solvabilitätskapitalanforderung und gilt als untere Schwelle, unterhalb der ein unannehmbares Risikoniveau für die Versicherungsnehmer angenommen wird. Die ...

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