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USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 6

Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Gesundheitszentrums

Dennis Janz

Der BFH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Leistungen eines Gesundheitszentrums, in dem Gäste nach einem eingangs erfolgten ärztlichen Aufnahmegespräch selbst über ihren Aufenthalt, dessen Dauer sowie den Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen bestimmen können, der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wenn das Gesundheitszentrum keinen Versorgungsvertrag als Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung gemäß § 111 SGB V mit einer Krankenkasse geschlossen hat. Zusätzlich ging es um die Frage, ob das Gesundheitszentrum hinsichtlich der angebotenen Leistungen die Voraussetzung der in sozialer Hinsicht bestehenden Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen mit denen von Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V abgeschlossen haben, erfüllt, so dass eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL in Betracht kommt.

I. Leitsatz (nicht amtlich)

Werden Leistungen eines Gesundheitszentrums unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild erbracht, fehlt diesen eine therapeutische Zweckbestimmung, so dass es sich nicht um steuerfreie Krankenhausbehandlungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG) oder ärztliche Heilbehandlungen (Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL) handelt.

Vorbemerkung:

Unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG fallen Krankenhausbehandlungen und ärztliche Hei...

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