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Das steuerliche Einlagekonto als Haftungsrisiko für den Steuerberater
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 895Die gesetzlichen Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto (§§ 27, 28 KStG) bergen für den Steuerberater eine Vielzahl unterschiedlicher Fallstricke, die zur Haftung für vermeidbare Steuerbelastungen des Mandanten führen können.
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Haftungsrisiken
Der Steuerberater läuft an verschiedenen Stellen der Beratung Gefahr, Risiken, die im Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto bestehen, nicht umsichtig genug zu begegnen, so dass vermeidbare Steuerbelastungen für den Mandanten entstehen. Folgende kritische Situationen lassen sich benennen:
[i]Bestand des Einlagekontos wird nicht korrekt festgeschriebenDer Berater kann es versäumen, für eine korrekte Festschreibung und – in der Folgezeit – eine korrekte Fortschreibung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos durch das Finanzamt mittels Bescheids zur gesonderten Feststellung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG zu sorgen.
[i]Fehlende Aufklärung über mögliche KapitalausstattungWird der Mandant nicht über die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalausstattung der Gesellschaft und über die unterschiedlichen steuerlichen Folgen der Einzahlung in das Eigenkapital einerseits und der Ausreichung von Fremdkapital andererseits aufgeklärt, kann dadurch eine vermeidbare Steuerbelastung des Mandanten entstehen.
[i]Steuerliche Folgen wegen der Verwendungsfiktion des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStGEin Versäumnis des Beraters ist es, wenn der Mand...