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Verschärfung bei der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Entfällt die Befreiung für Kleinunternehmer?
[i]BMF, Schreiben v. 14.12.2018 - III C 3 - S 0715/17/10002 NWB BAAAH-03833 Kurz vor Weihnachten kündigte das BMF in seinem Schreiben vom – etwas versteckt in Rz. 32 – an, dass keine Befreiung mehr von den Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Betracht kommt, wenn ein Fall des § 18 Abs. 4a UStG vorliegt. Dies sorgte für Verunsicherung bei Kleinunternehmern und Unternehmern mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen, wurden doch Pläne der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin bekannt, bereits im Frühjahr 2019 alle Steuerpflichtigen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einschließlich der Kleinunternehmer von der ggf. bereits erteilten Befreiung der vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung auszunehmen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Grund sei die abstrakte Möglichkeit dieser Unternehmer, aufgrund der erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innergemeinschaftliche Sachverhalte zu verwirklichen, die in der Voranmeldung anzugeben sind.
Die vermeintliche Verschärfung bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen betrifft aber weitaus weniger Unternehmer, als es den Anschein hat. Lediglich die Exoten unter ihnen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer könnten in den kommenden Wochen – oder haben bereits – Post von ...