Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrechtliche Einordnung der Fußball-Bundesligavereine
I. Zivilrechtliche Rechtsgrundlagen
Vereinsrechtlich gesehen sind die Vereine der Fußball-Bundesliga durchweg Idealvereine i. S. des § 21 BGB, die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister erlangt haben. Bei diesen Vereinen ist der Vereinszweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, sondern auf gemeinnützige, wohltätige, wissenschaftliche oder andere Zwecke.
Schon im Gesetzgebungsverfahren ist die Auffassung vertreten worden, daß ein Idealverein neben seinen idealen Hauptzwecken wirtschaftliche Geschäfte betreiben könne, um sich dadurch die erforderlichen Mittel zur Förderung des Hauptzwecks zu verschaffen (sog. Nebenzweckprivileg).
Vom Bild des Idealvereins haben sich die Bundesligavereine nach ihrem heutigen Geschäftsgebaren weit entfernt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Lizenz-Fußballvereine hat eine Größenordnung angenommen, daß er als unmittelbare Tätigkeit der Vereine durch das Nebenzweckprivileg, wenn dieses noch einen Sinn haben soll, nicht mehr gedeckt ist. ”Als ,Nebenzweck' wäre er nur zu tolerieren, wenn er in einer Kapitalgesellschaft verselbständigt ist” (Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts...