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Wahl der Methode zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete –
Mit Urteil v. - IX R 30/17 (NWB RAAAH-07931) hat der BFH zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und den dazu anwendbaren Methoden entschieden.
Im Streitfall ging es um eine in einem historischen Gebäude befindliche Gaststätte mitsamt Minigolfplatz, Beachvolleyballplatz und großem Außengelände. Die Steuerpflichtige hatte Grundstück und Gebäude für insgesamt 140.000 € erworben. Anschließend wurden für die Sanierung noch einmal 400.000 € investiert. Die Steuerpflichtige verpachtete die Immobilie für 1.000 € kalt zuzüglich einer Nebenkostenvorauszahlung von 2.025 € an ihren Ehemann.
Das Finanzamt ging von einer verbilligten Überlassung aus. Folglich kürzte es den Werbungskostenabzug bei der Steuerpflichtigen. Die ortsübliche Vergleichsmiete setzte es mit 1.474 € pro Monat an. Die Steuerpflichtige erhob nach erfolglosem Einspruch Klage beim Finanzgericht.
Das Finanzgericht holte zur Frage der ortsüblichen Vergleichsmiete ein Sachverständigengutachten ein. Der Sachverständige ermittelte die ortsübliche Vergleichsmiete anhand einer von ihm entwickelten „Kombinationsmethode“. Dabei ermittelte er die Miete, die von einem normal qualifizierten Betreibe...