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Aktuelle Entwicklungen bei Dienst- und Geschäftswagen
Auswirkungen des jüngerer BFH-Rechtsprechung und Neuregelungen durch das sog. JStG 2018
Fahrzeuge sind – zumindest bislang – der Deutschen liebstes Kind. Regelmäßig kommt es bei Dienstwagen zu Diskussionen, ob und wenn ja, in welcher Höhe ein geldwerter Vorteil zu erfassen ist. Ferner stellt sich bei den Geschäftswagen die Frage nach dem Betriebsausgabenabzug, der Ermittlung einer Nutzungsentnahme für private Zwecke und der Berechnung der nicht abziehbaren Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Nachfolgend wird auf aktuelle Entwicklungen zu diesem Themenbereich eingegangen. Hierbei werden das aktuelle und die jüngere BFH-Rechtsprechung dargestellt sowie die Neuregelungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. JStG 2018) angesprochen.
Was gilt nach dem zur Erfassung geldwerter Vorteile?
Wie wird die Nutzungsentnahme für private Zwecke bestimmt?
Wie erfolgt die Berechnung der nicht abziehbaren Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb?