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NWB Nr. 12 vom Seite 835

Kindergeld: „Abzweigung des Kindergelds an das Kind“

Dr. Bernadette Mai

Kindergeld wird grundsätzlich an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es im Wege der Abzweigung aber auch direkt an das Kind selbst ausgezahlt werden. Hierüber trifft die Familienkasse eine Ermessensentscheidung. Vor allem bei minderjährigen Kindern und solchen Kindern, die sich nicht selbst unterhalten können, kann die Ablehnung der Abzweigung an das Kind rechtswidrig sein.

Sachverhalt:

Ein 17-Jähriger erhält von seinen mittellosen Eltern keine Unterhaltsleistungen. Das Kind kommt abwechselnd bei Freunden unter. Es beantragt, vertreten durch seinen Vormund, die Abzweigung des gegenüber seiner Mutter festgesetzten Kindergelds an sich. Die Familienkasse lehnt das ab. Das Kind sei minderjährig und sorge nicht für sich selbst.

Problemlösung:

[i]Maßgebliche Vorschrift: § 74 EStGDie tatbestandlichen Voraussetzungen für die Abzweigung von Kindergeld liegen vor. Es kann nach § 74 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 EStG an das Kind ausgezahlt werden, weil die Mutter ihrem Sohn gegenüber mangels eigener Leistungsfähigkeit nicht zivilrechtlich unterhaltsverpflichtet ist.

[i]Ermessensentscheidung ist auf Rechtsfehler prüfbarDie zuständige Familienkasse hat hinsichtlich Grund und Höhe der Abzweigung eine Ermessensentscheidung zu treffen. Diese Ermessensentscheid...

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