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Immobilien im Privat- und Betriebsvermögen in der steuerlichen Nachfolgeberatung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 793Immobilien nehmen in der steuerlichen Nachfolgeberatung vor dem Hintergrund stetig wachsender Vermögen und steigender Immobilienpreise sowie der älter werdenden Bevölkerung eine elementare Rolle ein. Bei (leb-)zeitiger und sorgfältiger Planung lassen sich insbesondere Immobilienvermögen dergestalt übertragen, dass neben steuerlichen auch weitere rechtliche und tatsächliche Beweggründe des Übertragenden berücksichtigt werden können.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Aspekte der lebzeitigen Nachfolgegestaltung bei Immobilien
[i]Persönliche FreibeträgeAllein des „Freibetragsmanagements“ wegen lohnt die frühzeitige Übertragung von Immobilien, schließlich stehen nach Ablauf von zehn Jahren seit der ersten Schenkung die persönlichen Freibeträge des § 16 ErbStG für weitere Schenkungen neuerlich zur Verfügung.
[i]Mittelbare GrundstücksschenkungBei der sog. mittelbaren Grundstücksschenkung ist Gegenstand der Besteuerung statt des zum Erwerb eines konkreten Grundstücks hingegebenen Geldes eine Schenkung von nach dem BewG unter Umständen niedriger zu bewertendem Grundbesitz. Vom Beschenkten getragene Erwerbsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer) mindern zudem die Bereicherung und damit die Besteuerungsgrundlage.
[i]FamilienheimDie lebzeitige Übertragung des sog. Familienheims,...