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Prüfungsvorbereitung: So rechnen Sie die Eingehende Untersuchung und die Beratung richtig ab
Viele Auszubildende in den Praxen denken zurzeit mit einem eher mulmigen Gefühl in der Magengrube an die kommenden Wochen und Monate. Die einen, weil sie vor der Zwischenprüfung stehen und die anderen, weil auf sie vor dem Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung wartet. Bei den meisten Betroffenen dürfte inzwischen die Nervosität spürbar wachsen. Unsere kleine Reihe zur Prüfungsvorbereitung will Ihnen helfen, besser durch diese schwierige Phase zu kommen. In diesem Beitrag geht es um die Abrechnung der eingehenden Untersuchung und der Beratung.
Die eingehende Untersuchung BEMA-Nr. 01
Die Untersuchung des Patienten stellt in aller Regel den Beginn einer Behandlung dar. Der BEMA hält dafür zwei Positionen bereit, die je nach der individuellen Ausgangslage verwendet werden. Bei einem Neupatienten oder einem Patienten, der schon länger nicht mehr zur Untersuchung da war, nehmen wir die Nr. 01 – die eingehende Untersuchung. In den anderen Fällen kommt meistens die Ä1, die Beratung, zur Anwendung, die stillschweigend auch die normale Untersuchung mit einschließt.
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Auszug aus dem BEMA |
01 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, einschließlich Beratung |
Die e...