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Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms
In der folgenden Übersicht werden die wesentlichen stl. Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) zusammengestellt. Über die wichtigsten Änderungen wird demnächst ausführlich in weiteren Aufsätzen berichtet werden.
I. Abgabenordnung
Nach § 240 Abs. 3 AO werden bei Fälligkeitsüberschreitungen von Zahlungsfristen bis zu fünf Tagen keine Säumniszuschläge erhoben. Diese Schonfrist gilt jedoch für nach dem verwirkte Säumniszuschläge nicht mehr für Bar- oder Scheckzahlungen.
II. Einkommensteuer
1. Einschränkung der Wohneigentumsförderung bei Altbauten
Durch die Änderung des § 10e Abs. 1 EStG wird der SA-Abzug bei Erwerben von Altbauten nach dem eingeschränkt auf eine sich stl. auswirkende Bemessungsgrundlage von 150 000 DM. Das bedeutet, daß in den ersten vier Jahren höchstens 9 000 DM (6 v. H. von 150 000 DM) und in den folgenden vier Jahren höchstens 7 500 DM (5 v. H. von 150 000 DM) abz. sind. Unter diese Einschränkung fallen solche Objekte, die nach dem Ende des zweiten auf das Fertigstellungsjahr folgenden Jahres angeschafft werden. Für neu errichtete oder bis zum Ende des zweiten auf das Fertigstellungsjahr folgenden Jahres angeschaffte Objekte gi...