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Umfang der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V
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Kurzbeschreibung: Wir informieren über den und – zu Versorgungsleistungen von Pensionskassen und dessen Auswirkungen auf die Beitragspflicht und das Zahlstellen-Meldeverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und Bundessozialgerichts (BSG) sind Leistungen aus einer Direktversicherung unter bestimmten Bedingungen beitragsrechtlich in einen Anteil, der Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V darstellt (betrieblicher Anteil) und einen privaten Anteil aufzuteilen, wenn vor oder nach dem entsprechenden Arbeitsverhältnis Versicherungsnehmer des Vertrages allein der Arbeitnehmer war. Mit und hatte das BSG hingegen bestätigt, dass dies für Leistungen von Pensionskassen in vergleichbaren Sachverhalten nicht gilt und diese Leistungen unteilbar Versorgungsbezüge darstellen.
Diese Sichtweise hinsichtlich der Leistungen von Pensionskassen hat das BVerfG jetzt gekippt. Mit und – (USK 2018-27) hat das BVerfG entschieden,...