Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft
Leitsatz
1) Eine Kapitalgesellschaft britischen Rechts mit einer Niederlassung in den Niederlanden, die weder einen Nachweis über ihre
Berufsqualifikation noch einen Nachweis darüber vorlegt, dass sie ihren Beruf im Staat der Niederlassung mindestens ein Jahr
ausgeübt hat, noch in das elektronische Verzeichnis nach § 3b Abs. 1 StBerG eingetragen ist, ist nach nationalem Recht nicht
zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt.
2) In solchen Fällen ergibt sich eine Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung auch nicht aus der Dienstleistungsfreiheit
(Art. 56, 57 AEUV).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 480 Nr. 6 GmbH-StB 2019 S. 204 Nr. 7 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2019 S. 306 PAAAH-08785
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