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FG Köln Urteil v. - 4 K 2652/17 EFG 2019 S. 480 Nr. 6

Gesetze: AO § 80 Abs 7; StBerG § 2; StBerG § 3 Nr 3; StBerG § 3b; AEUV Art 56; AEUV Art 57; StBerG § 3a

Steuerberatung

Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz

1) Eine Kapitalgesellschaft britischen Rechts mit einer Niederlassung in den Niederlanden, die weder einen Nachweis über ihre Berufsqualifikation noch einen Nachweis darüber vorlegt, dass sie ihren Beruf im Staat der Niederlassung mindestens ein Jahr ausgeübt hat, noch in das elektronische Verzeichnis nach § 3b Abs. 1 StBerG eingetragen ist, ist nach nationalem Recht nicht zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt.

2) In solchen Fällen ergibt sich eine Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung auch nicht aus der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56, 57 AEUV).

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 480 Nr. 6
GmbH-StB 2019 S. 204 Nr. 7
IWB-Kurznachricht Nr. 8/2019 S. 306
PAAAH-08785

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FG Köln, Urteil v. 22.11.2018 - 4 K 2652/17

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