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Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto; keine Saldierung bei mehreren Sacheinlagegegenständen
Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positivem und negativem Kapitalkonto (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006; § 40 Abs. 2 FGO).
(1) Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen, soweit die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens die Aktivposten nicht übersteigen; dabei ist das Eigenkapital nicht zu berücksichtigen. Übersteigen aber die Pas...