PiR Nr. 3 vom Seite 1

Key Audit Matters im neuen Bestätigungsvermerk …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | pir-redaktion@nwb.de

... erste Erfahrungen aus den Geschäftsberichten

Der Bestätigungsvermerk ist das Urteil des Abschlussprüfers nach der Jahresabschlussabschlussprüfung und ist mit dem vollständigen Wortlaut zusammen mit dem Jahresabschluss von dem geprüften Unternehmen offenzulegen. Das im März 2016 verabschiedete Abschlussprüfungsreformgesetz sieht u. a. eine deutliche Ausweitung der Berichterstattung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk vor. Wie genau der neue Bestätigungsvermerk aussieht und wie insbesondere für Unternehmen mit öffentlichem Interesse unternehmensindividuell vom Prüfer zu berichten ist (und es die Praxis tatsächlich macht), erläutert Rinker in ihrem Beitrag ab . Auch wenn es sich um unternehmensindividuelle Angaben handelt, so haben sich in der Praxis (Geschäftsberichte 2016/2017) jedoch einige Sachverhalte als „Standard- Key Audit Matters“ herausgestellt. Bei 80 % der DAX-Unternehmen zählte die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts zu den bedeutsamsten Sachverhalten der Prüfung; bei 63 % zählte das Thema Rückstellungen zu den Key Audit Matters. Die absolute Anzahl der berichteten KAMs schwankte zwischen eins und fünf, wobei bei den meisten DAX-Unternehmen über drei (37 %) oder vier (43 %) Key Audit Matters im Bestätigungsvermerk berichtet wird.

CO2-Emissionen in der IFRS-Rechnungslegung

Vor knapp 15 Jahren wurde der Emissionsrechtehandel für Kohlenstoffdioxidemissionen in der EU gesetzlich eingeführt. Allein seit Mai 2017 ist der Preis um mehr als 300 % gestiegen – es handelt sich längst um eine Spielwiese für Spekulanten. Der Markt entwickelt sich rasant. Was sich allerdings nicht rasant entwickelte, ist die einheitliche Abbildung der gehaltenen Zertifikate und Rückgabeverpflichtungen in den Jahresabschlüssen der Unternehmen. Es fehlt an verbindlichen Vorgaben in den IFRS/IFRIC. In seinem Beitrag stellt Baumüller ab die bisherige Entwicklung sowie die Vielfalt der Bilanzierungsmöglichkeiten dar. Wie aber sind die Rechte (und Pflichten) aus diesem System bei den Unternehmen bilanziell zu erfassen? Bereits kurz vor der gesetzlichen Einführung des EU-Emissionsrechtehandels hatte der IASB IFRIC 3 Emissions Rights veröffentlicht, jedoch schon ein halbes Jahr später auf Drängen der EFRAG wieder zurückgezogen – ohne ersetzende Regelungen. Bis heute werden Emissionszertifikate im IFRS-Regelungswerk nicht explizit behandelt, die Bilanzierungspraxis ist entsprechend kreativ und vielfältig. Dass die Praxis – abhängig von den jeweiligen bilanzpolitischen Zielen – dabei zu sehr unterschiedlichen Ansätzen kommen kann, ist nicht sonderlich verwunderlich.

Umsatzprognosen gemäß DRS 20 versus Analystenschätzungen

Mania und Wolf untersuchen ab die Fragestellung, inwiefern sich Umsatzprognosen im Rahmen der Prognoseberichterstattung gem. DRS 20 zur Performance-Messung börsennotierter Unternehmen eignen. Untersuchungsgegenstand hierfür sind die HDAX-Unternehmen im Zeitraum von 2013 bis 2016. Mit einer empirischen Untersuchung wird dabei die Prognosegüte von Management-Umsatzprognosen im Vergleich zu Analystenschätzungen analysiert.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
PiR 3/2019 Seite 1
NWB DAAAH-08643