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Der Vordruck zur Einnahmen- Überschussrechnung für 2018
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 277Unternehmer, die nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG – Anlage EÜR“ zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Die Steuererklärungsvordrucke werden jährlich vom BMF überarbeitet und angepasst.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Überblick zu den Vordrucksarten
Für die Einnahmen-Überschussrechnung stehen folgende Formulare zur Verfügung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
[i]Allgemeine Formulare
Anlage EÜR | Die Anlage EÜR dient der Gewinnermittlung und als Hauptvordruck.
Für jeden Betrieb ist eine separate Anlage EÜR zu erstellen. Der Hauptvordruck
hat für die Steuererklärung 2018 nur unwesentliche Änderungen erfahren. |
Anlage AVEÜR | In der Anlage AVEÜR ist insbesondere die Erläuterung der Beträge
der Absetzung für Abnutzung für das Anlagevermögen vorzunehmen, die als Summe
in den Hauptvordruck zu übertragen sind. Für Personengesellschaften sind nur die Wirtschaftsgüter aufzuführen, die im Eigentum der Gesamthand stehen. |
Anlage SZ | Die neue Anlage SZ ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2018 die
Anlage SZE. Mit der Anlage SZ werden die nicht abziehbaren Schuldzinsen für
Einzelunternehmen ermittelt. Sie ist der ... |