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Lexikon - Stand: 01.03.2025

Organe der Europäischen Union – Teil I

Thorsten Wagemann

I. Das Europäische Parlament

1. Zweck und rechtliche Grundlagen

Das EU-Parlament mit Sitz in Straßburg – und weiteren Arbeitsorten in Brüssel und Luxemburg – ist zusammen mit dem Rat der EU das gesetzgeberische Organ innerhalb der EU. Es dient als die unmittelbare Vertretung der Bürger Europas und steht damit für die direkte europäische Demokratie. Die gesetzlichen Grundlagen des EU-Parlaments sind in Art. 14 EUV (allgemeine Aufgaben und Aufbau) sowie in den Art. 223 ff. AEUV (insbesondere Funktionen im Gesetzgebungsverfahren) geregelt.

2. Aufbau des EU-Parlaments

Das EU-Parlament wird alle fünf Jahre im Rahmen der Europawahlen gewählt. Inklusive des Parlamentspräsidenten hat das EU-Parlament 720 Abgeordnete, durch die 28 EU-Mitgliedstaaten vertreten werden (Stand Juni 2024). Die Anzahl der Abgeordneten je EU-Mitgliedstaat richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungsanzahl; hier gelten Mindest- bzw. Höchstschwellen pro Staat. Die Gruppierung der Mitglieder des EU-Parlaments erfolgt nicht nach der Staatsangehörigkeit der Abgeordneten, sondern nach Fraktionen. Die Abgeordneten wählen außerdem das Präsidium des EU-Parlaments. Dieses besteht aus dem Parlamentspräsidenten, 14 Vizepräsidenten und fünf Quästore...

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