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Fremdvergleichsgrundsatz
I. Begriffsherkunft und allgemeine Bedeutung
Der Fremdvergleichsgrundsatz findet im Internationalen Steuerrecht auf Geschäftsbeziehungen zwischen international verbundenen Unternehmen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise Anwendung. Die vereinbarten Konditionen müssen hierbei vom Gesamtbild her dem entsprechen, was fremde Dritte in einer entsprechenden Situation vereinbart hätten. Hiermit sollen insbesondere Gewinnverlagerungen durch Verrechnungspreisgestaltungen im internationalen Konzern unterbunden werden. Im Fokus steht hierbei nicht nur der festgesetzte Verrechnungspreis, sondern alle sonstigen Aspekte der Transaktion, z. B. die Übernahme von Funktionen und Risiken zwischen den Vertragsparteien. International gebräuchlich ist der Begriff der „Dealing at Arm's Length“-Doktrin.
II. Nationale und internationale Rechtsquellen
Die internationalen Vorschriften zum Fremdvergleich finden sich im Art. 9 OECD-MA 2017 bzw. UN-Musterabkommen sowie in Kapitel I der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (Stand 2017). Hiernach bestimmt sich die Vergleichbarkeit von Geschäftsbeziehungen insbesondere nach folgenden Faktoren: den zugrunde liegenden Eig...