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Hinzurechnungsbesteuerung
I. Wesen der Hinzurechnungsbesteuerung und aktuelle Entwicklungen
Das Rechtsinstitut der Hinzurechnungsbesteuerung wurde mit der Verabschiedung des Außensteuergesetzes (AStG) 1972 eingeführt. Gesetzgeberisches Ziel ist es, zu verhindern, dass sich Steuerpflichtige durch die (missbräuchliche) Verlagerung von bestimmten Tätigkeiten auf eine Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland (sog. Zwischengesellschaft) ungerechtfertigte Steuervorteile verschaffen. Vor diesem Hintergrund soll durch die Hinzurechnungsbesteuerung eine Steuerbelastung hergestellt werden, wie sie sich ohne Zwischenschaltung der ausländischen Kapitalgesellschaft ergeben hätte.
Die EU Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) verpflichtete die EU-Mitgliedstaaten bis zum ein Hinzurechnungsbesteuerungssystem mit einem gewissen Mindeststandard zu implementieren. Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung entspricht diesem im Grundsatz bzw. geht in einigen Bereichen (deutlich) darüber hinaus. Wohl auch vor diesem Hintergrund hat der deutsche Gesetzgeber bislang noch kein entsprechendes Umsetzungsgesetz verabschiedet. Auch hat die Bundesregierung bislang noch keinen entsprechenden Gesetzesentwurf in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Allerdings wurde ein Referentenentw...