Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 01.03.2025

Niederlassungsfreiheit

Prof. Dr. Lars Micker und und Ann-Kathrin Stracke

I. Persönlicher und sachlicher Schutzbereich

Die in Art. 49 AEUV gewährleistete Niederlassungsfreiheit garantiert jedem Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates die Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat zur Aufnahme und Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (primäre Niederlassungsfreiheit). Des Weiteren wird das Recht gewährleistet, Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in einem Mitgliedstaat zu gründen, wenn der Betreffende in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist (sekundäre Niederlassungsfreiheit). Zudem ist anzumerken, dass durch Art. 31 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum die Niederlassungsfreiheit auf die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Liechtenstein, Island und Norwegen, mit Ausnahme der Schweiz ausgedehnt wird.

Der EuGH definiert die Niederlassung als die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in einem anderen Mitgliedstaat auf „unbestimmte Zeit“. Das Kriterium der Dauerhaftigkeit grenzt dabei die Niederlassungs- von der Dienstleistungsfreiheit ab. Als ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden