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Update zum Urlaubsrecht
Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BAG
Das Urlaubsrecht ist seit einigen Jahren stetig in Bewegung. Der EuGH hat an einigen Pfeilern des deutschen Urlaubsrechts vehement gerüttelt und insoweit Korrekturen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderlich gemacht. Stichwort ist insbesondere der einheitlich-zweigliedrige Urlaubsbegriff des EuGH (vgl. „Schultz-Hoff“-Entscheidung, und , NZA 2009, 135). Hiernach erfordert die Erfüllung des Urlaubsanspruchs immer zweierlei: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zum einen für den Urlaubszeitraum von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freistellen (= Freistellungskomponente). Zudem muss das Urlaubsentgelt in der vom BUrlG festgelegten Höhe gezahlt werden (= Entgeltkomponente). Erst beides zusammen führt zum Erlöschen des Urlaubsanspruchs durch Urlaubsgewährung gem. § 362 BGB.
Es steht seither fest, dass eine andauernde Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubsjahrs nicht dazu führt, dass der Arbeitnehmer seinen gesetzlichen (Mindest-)Urlaubsanspruch verliert; es fehlt an der Freistellungskomponente. Allerdings verfällt der Mindesturlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres, d. h. mit Ablauf des 31.3....