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Beitrag | Unzulässige wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
Eine Satzung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge ist insoweit unwirksam, als in ihr alle Verkehrsanlagen, die einen strukturell gravierend unterschiedlichen Ausbauaufwand aufweisen, zu einem Abrechnungsgebiet zusammenfasst werden (Ls. der Redaktion).
In Schleswig-Holstein ist im Jahre 2012 mit § 8a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Möglichkeit eingeführt worden, statt einmaliger Beiträge für den Ausbau einer bestimmten Straße, zu denen nur die Anlieger dieser Straße herangezogen werden, wiederkehrende Beiträge für den jährlichen Investitionsaufwand von allen Anliegern [i]Beuscher, NWB 27/2018 S. 1973eines Abrechnungsgebiets zu erheben. Dabei können von der Gemeinde entweder alle Verkehrsanlagen oder aber lediglich Verkehrsanlagen einzelner Gebietsteile zu einem Abrechnungsgebi...