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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 332

Einspruch gegen Änderungsbescheide

„Dauerbrenner“ § 351 Abs. 1 AO in der Fallbearbeitung

Thomas Große

Im AO-Teil der schriftlichen StB-Prüfungen 2008–2018 war in fünf Klausuren zu untersuchen, ob Einsprüche gegen Änderungsbescheide Aussicht auf Erfolg haben. Dieses Thema ist damit „Spitzenreiter“ in der „Hitparade“ der AO-Aufgabenstellungen. Und dies ist kein Zufall: Zum einen können auf diese Weise in ein und demselben Fall sowohl das Einspruchsverfahren als auch die Korrekturvorschriften (einschließlich der Festsetzungsverjährung) abgeprüft werden. Zum anderen sind die möglichen Fallkonstellationen und Probleme zahlreich. Erfahrungsgemäß bereiten die richtige Anwendung des § 351 Abs. 1 AO und die Prüfung der Begründetheit des Einspruchs vielen Kandidaten (und auch vielen Praktikern!) erhebliche Schwierigkeiten. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern daher anhand einer Darstellung der unterschiedlichen Fallkonstellationen den jeweils richtigen Lösungsweg.

I. Ausgangsfall

Fall 1

Grundkonstellation: Das FA setzt eine Steuer fest. Der Bescheid wird unanfechtbar. Später ändert das FA die Festsetzung aufgrund einer Korrekturvorschrift (z. B. § 129 AO, §§ 164 Abs. 2 und 165 Abs. 2 AO oder §§ 172 ff. AO). Nunmehr erhebt der Stpfl. gegen den Änderungsbescheid form- und fristgerecht Einspruch.

Diese Grundkonstellation war...

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