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Key Audit Matter: Der neue Bestätigungsvermerk
Erste Erfahrungen aus den Geschäftsberichten
Durch die neuen Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung sowie den Prüfungsstandards hat sich der Bestätigungsvermerk grundlegend verändert. Vor der Neuregelung war der Bestätigungsvermerk kurz und standardisiert, wodurch er wenig aussagekräftig war. Der neue Bestätigungsvermerk ist deutlich umfangreicher und umfasst bei Unternehmen des öffentlichen Interesses auch Angaben über besonders wichtige Prüfungsinhalte (sog. Key Audit Matters (KAMs)). Durch die detaillierteren Angaben im neuen Bestätigungsvermerk wird nicht nur die Kommunikation zwischen dem Abschlussprüfer sowie den Abschlussadressaten verbessert, sondern auch die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks erhöht. Neben der Veränderung der Struktur des Bestätigungsvermerks werden auch weitere detaillierte Ausführungen beispielsweise zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, des Aufsichtsrats sowie des Abschlussprüfers aufgenommen.
Zülch, Prüfungsprozess, infoCenter NWB VAAAE-25215
Die Neuregelung des Bestätigungsvermerks hat diesen erheblich verändert. Er ist nicht nur umfangreicher geworden, sondern aufgrund des Berichts über die besonders wichtigen Prüfungsinhalte auch aussagekräftiger als bisher.
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