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Umsatzsteuer | Billigkeitserlass bei irrtümlichem USt-Ausweis
Der Unternehmer hat einen Anspruch auf einen Billigkeitserlass der Umsatzsteuer nach § 163 AO, wenn er und sein Vertragspartner sich irrtümlich gegenseitig Umsatzsteuer in Rechnung stellen, der Irrtum nicht ohne weiteres vermeidbar ist, weil die umsatzsteuerliche Behandlung vom BFH noch nicht geklärt ist, und beide die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
In [i]Keine Gefährdung des Steueraufkommenseinem solchen Fall wird das Steueraufkommen nicht gefährdet, und weder der Unternehmer noch sein Vertragspartner handeln missbräuchlich oder mit Hinterziehungsabsicht.
Im [i]Sale-and-Mietkauf-back ist umsatzsteuerlich eine DarlehensgewährungStreitfall ging es um einen sog. Sale-and-Mietkauf-back in den Jahren 2003 und 2004: Die Klägerin kaufte von ihren unternehmerisch tätigen Kunden Gegenstände, die ihr als Lieferung mit Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden, und zahlte ihren Kunden d...