Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Abzug bei Sozialleistungen (sog. Doppelkürzungsfälle)
Verletzung der Mitwirkungspflicht
Leitsatz
1. In den Fällen der „Doppelkürzung” des Kindergelds sowohl bei den Sozialleistungen als auch beim Kindergeld durch dessen
Rückforderung liegt eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene und daher unbillige Rechtsfolge vor, die den Erlass gebietet.
2. Auf eine Mitwirkungspflichtverletzung des Anspruchstellers – hier in Gestalt unterlassener Anzeige des Verlusts seines
Arbeitsplatzes gegenüber der Familienkasse – kommt es grundsätzlich nicht an.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): GStB 2020 S. 25 Nr. 1 CAAAH-07709
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.12.2018 - 3 K 3168/18
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