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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 3 K 3168/18

Gesetze: AO § 227, EStG § 31 Abs. 1, SGB II § 11 Abs. 2, SGB II § 40 Abs. 1 S. 2, SGB X § 44 Abs. 1, SGB X § 44 Abs. 4

Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Abzug bei Sozialleistungen (sog. Doppelkürzungsfälle)

Verletzung der Mitwirkungspflicht

Leitsatz

1. In den Fällen der „Doppelkürzung” des Kindergelds sowohl bei den Sozialleistungen als auch beim Kindergeld durch dessen Rückforderung liegt eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene und daher unbillige Rechtsfolge vor, die den Erlass gebietet.

2. Auf eine Mitwirkungspflichtverletzung des Anspruchstellers – hier in Gestalt unterlassener Anzeige des Verlusts seines Arbeitsplatzes gegenüber der Familienkasse – kommt es grundsätzlich nicht an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
GStB 2020 S. 25 Nr. 1
CAAAH-07709

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.12.2018 - 3 K 3168/18

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