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Verbindliche Auskunft im Steuerrecht
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Allgemeines
Die Finanzverwaltung hat mit (BStBl I S. 474) eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung zur Erteilung von verbindlichen Auskünften herausgegeben. Sie betrifft Auskünfte außerhalb der Regelungen der §§ 204 ff. AO (verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung), des § 42e EStG (Lohnsteueranrufungsauskunft) und der §§ 23 und 26 ZG (verbindliche Zolltarifauskünfte, Zusagen einer Zollermäßigung) und gilt für den Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern, nicht jedoch für den Bereich der Zölle und Verbrauchsteuern.
Hintergrund des BMF-Schreibens ist die jahrzehntelange Diskussion über eine gesetzliche Regelung verbindlicher Zusagen im Steuerrecht. Zuletzt hatte der Deutsche Bundestag anläßlich der Verabschiedung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986, durch das auch zahlreiche Vorschriften der AO geändert worden sind, die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert (BT-Drucks. 10/4498), im Interesse der Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen insbesondere für Investitionsentscheidungen der Wirtschaft unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, und gleichzeitig die Erwartung zum Ausdruck...