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Von der UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH
Die UG (haftungsbeschränkt) ist schneller und günstiger als eine GmbH zu gründen. Häufig entsteht aber der Wunsch, von der UG (haftungsbeschränkt) zu einer GmbH zu gelangen. Der Beitrag zeigt, welche praktikablen Wege es zur GmbH gibt und wie diese buchhalterisch umzusetzen sind.
Den ausführlichen Beitrag einschließlich der Buchungsbeispiele finden Sie .
I. Firmenbezeichnung
Wird eine Kapitalgesellschaft gegründet, deren Stammkapital den Betrag des Mindeststammkapitals einer GmbH von 25.000 € unterschreitet, so darf deren Firma nicht GmbH lauten, sondern zwingend „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“.
II. Besonderheiten bei der Gründung
Ebenfalls abweichend zur GmbH ist eine Sacheinlage ausgeschlossen, d. h. die UG (haftungsbeschränkt) darf ausschließlich in bar gegründet werden. Der Ausschluss einer Sacheinlage sollte auch deshalb unproblematisch sein, weil das Mindeststammkapital – zumindest rechtlich – lediglich 1 € betragen muss. In der Praxis hat es sich bewährt, das Stammkapital mit nicht weniger als 1.000 € festzulegen, um die Gründungskosten tragen zu können.
Die Gründer einer UG (haftungsbeschränkt) ...