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NWB Nr. 9 vom

Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung im Rahmen einer Tierhaltungskooperation i. S. des § 51a BewG

Erik Stelter

Die Bildung von Tierhaltungskooperationen stellt ein in der Praxis gängiges Modell zur Umgehung einer gewerblichen Tierhaltung dar, da der Ankauf oder die Anpacht weiterer Flächen aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig nicht zielführend erscheint. Das Modell der Kooperation i. S. des § 51a BewG ist somit für alle Beteiligten gewinnbringend. Während der viehstarke Betrieb die Gewerblichkeit verhindert, kommt der viehschwache Betrieb in den Genuss einer Vergütung. Hierbei sind sowohl die persönlichen als auch die sachlichen Voraussetzungen des § 51a BewG zu beachten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Voraussetzungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

[i]UmrechnungsschlüsselFehlerquellen lauern insbesondere in der Berechnung der Vieheinheiten. Die Berechnung hat gemäß einem Umrechnungsschlüssel (vgl. R 13.2 Abs. 1 Satz 5 EStG) zu erfolgen. Zu beachten ist ferner, dass die Viehbestände variieren und somit eine dauerhafte Überwachung sinnvoll erscheint.

Als Gesellschaftsformen kommen die GbR, die OHG, die KG und unter bestimmten Voraussetzungen die atypisch stille Gesellschaft in Betracht. Ebenso kann eine Kooperation im Rahmen einer Genossenschaft oder eines Vereins erfolgen....

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