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NWB Nr. 9 vom Seite 571

Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung im Rahmen einer Tierhaltungskooperation i. S. des § 51a BewG

Erik Stelter

[i]Niedersächsisches FG, Urteil v. 16.6.2017 - 11 K 98/17 NWB TAAAG-77956 Die Bildung von Tierhaltungskooperationen stellt ein in der Praxis gängiges Modell zur Umgehung einer gewerblichen Tierhaltung dar. Hierzu schließen sich mehrere Landwirte unter Übertragung von Vieheinheiten zusammen. Damit verhindert der viehstarke Betrieb die Gewerblichkeit, während der viehschwache Betrieb in den Genuss einer entsprechenden Vergütung kommt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die vertragliche Gestaltung gelegt werden, um spätere Steuerschäden zu verhindern. So hat das Niedersächsische NWB TAAAG-77956 entschieden, dass die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Tierhaltungskooperation gem. § 51a BewG nur möglich ist, wenn alle Beteiligten die Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft erfüllen. Der folgende Beitrag stellt daher das Prinzip der Tierhaltungskooperation und die Tatbestände zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 UStG) dar, um diese anschließend im Kontext zum oben genannten Urteil zu bewerten.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Einkünfte aus § 13 EStG vs. § 15 EStG

[i]Voraussetzung für Einkünfte aus LuFGemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft au...

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