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Ausweg aus der Limited
Das Anwachsungsmodell auf dem steuerlichen Prüfstand
Der Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU rückt immer näher. Ob sich dieser nun in Form des sog. harten Brexits vollziehen wird oder nicht, jedenfalls besteht für nach britischem Recht gegründete Gesellschaften mit Verwaltungssitz im Inland akuter Handlungsbedarf. Die Diskussion im Schrifttum wird dabei hinsichtlich der weiteren zivilrechtlichen Qualifikation dieser Gesellschaften und den sich hieraus ergebenden „Ausstiegsszenarien“ intensiv geführt. Auch die Bundesregierung reagierte schon mit einer Erweiterung der Umwandlungsmöglichkeiten nach §§ 122a ff. UmwG. Eher beiläufig findet in diesem Kontext eine steuerliche Betrachtung der diskutierten Umstrukturierungsmöglichkeiten solcher doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften statt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Folgen des Brexits
1. Zivilrecht
[i]Sitztheorie Es herrscht in der Literatur einvernehmlicher Konsens dahingehend, dass durch den Vollzug des Brexits für eine britische Kapitalgesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland ein Rückfall in die Sitztheorie greift und diese folglich, aufgrund des Numerus clausus der Gesellschaftsformen nach deutschem Zivilrecht, in Abhängigkeit ihre...