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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
Die Rechtsfrage, ob Instandhaltungsaufwendungen, die der Mieter oder Pächter eines Grundstücks aufgrund von vertraglichen Abmachungen und entgegen der gesetzlichen Lastenverteilung zu tragen hat, nach der Neuregelung der Hinzurechnungsvorschriften durch das UntStRefG 2008 zu den Miet- und Pachtzinsen i. S. von § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gehören, ist nicht klärungsbedürftig. Die zu § 8 Nr. 7 GewStG a. F. ergangene Rechtsprechung gilt auch für Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG (Bezug: § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 i. d. F. des UntStRG 2008; § 8 Nr. 7 GewStG a. F.).
(1) Mit Wirkung ab dem Erhebungszeitraum 2008 hat der Gesetzgeber durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom (BGBl 2007 I S. 1912) die gewerbesteuerliche Hinzurechnungen teilweise grundlegend neu geregelt. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG in der ab 2008 gültigen Fassung sind u. a. ein Viertel der Summe aus „... dreizehn Zwanzigs...